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BGH, 06.12.1983 - VI ZR 2/82 |
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Anspruch auf Erstattung des entstanden Unterhaltsschadens durch tödliche Verletzung der Ehefrau bei einem Verkehrsunfall - Berücksichtigung des Bedarfs von Stiefkindern bei Berechnung des Versorgungsaufwandes - Nichtbeachtung der Unterhaltspflicht des überlebenden ...
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BGB § 844 Abs. 2
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BGB § 844 Abs. 2
Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Tötung des Ehegatten; Versorgung von Kindern aus erster Ehe
Papierfundstellen
- NJW 1984, 977
- MDR 1984, 479
- VersR 1984, 189
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 10.04.1979 - VI ZR 151/75
Berücksichtigung über die Unterhaltspflicht hinausgehender Unterhaltsbeträge bei …
Auszug aus BGH, 06.12.1983 - VI ZR 2/82
Hinsichtlich der dem überlebenden Ehepartner durch Aufhebung der Lebensgemeinschaft allgemein entstehenden Vermögensschaden hat der Senat allerdings eine Anrechnung grundsätzlich verneint (s. für Verlust steuerlicher Vorteile wie Splitting-Tarif, Verringerung der Höchst- und Pauschalbeträge für Werbungskosten und Sonderausgaben Senatsurt. v. 10. April 1979 - VI ZR 151/75 = VersR 1979, 670).So hat der Senat es schon im Urteil vom 10. April 1979 (a.a.O.;… zustimmend Mertens in MünchKomm., BGB, § 844 Rdz. 33) für zulässig erachtet, daß ausnahmsweise ein von der (später getöteten) Ehefrau über die gesetzlich geschuldete Unterhaltspflicht hinausgehender tatsächlich erbrachter Unterhaltsbeitrag im Rahmen der Vorteilsausgleichung zugunsten der Hinterbliebenen berücksichtigt werden kann.
- BGH, 24.06.1969 - VI ZR 66/67
Schadensersatz wegen Tötung des Stiefvaters
Auszug aus BGH, 06.12.1983 - VI ZR 2/82
Es entspricht herrschender Meinung, daß Stiefkindern kein gesetzlicher Unterhaltsanspruch gegen den Ehepartner seines leiblichen Elternteils zusteht (s. Senatsurt. v. 24. Juni 1969 - VI ZR 66/67 = VersR 1969, 998;… für viele: RGRK - BGB, 12. Aufl., § 844 Rdz. 24 und § 1360 Rdz. 8).Wenn - was das Berufungsgericht unterstellt - die Ehefrau des Klägers mit diesem vereinbart hatte, auch seine Kinder mitzuversorgen, so handelte es sich dabei nur um eine vertraglich vereinbarte Unterhaltspflicht, die den Voraussetzungen, die § 844 Abs. 2 BGB an die Schadensersatzpflicht des Schädigers gegenüber mittelbar Geschädigten stellt, nicht genügt (BGH Urt. v. 24. Juni 1969 a.a.O.).
- BGH, 11.10.1983 - VI ZR 251/81
Ersatz von Mehrkosten des Versicherers bei Behinderung der Schadensfeststellung …
Auszug aus BGH, 06.12.1983 - VI ZR 2/82
Zur Berechnung der Vorteilsausgleichung wird auf das im Senatsurteil vom 11. Oktober 1983 (VI ZR 251/81, zur Veröffentlichung vorgesehen) angeführte Modell verwiesen.
- BGH, 19.12.1978 - VI ZR 218/76
Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein auf dem rechten Rand des rechten …
Auszug aus BGH, 06.12.1983 - VI ZR 2/82
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird die Berücksichtigung eines Vorteils davon abhängig gemacht, ob sie dem Geschädigten im Einzelfall nach Sinn und Zweck des Schadensersatzrechts unter Beachtung der gesamten Interessenlage der Beteiligten nach Treu und Glauben zugemutet werden kann (s. Senatsurt. v. 19. Dezember 1978 - VI ZR 218/76 = VersR 1979, 323 mit weiteren Nachweisen - insoweit in BGHZ 73, 109 nicht abgedruckt). - BGH, 08.02.1983 - VI ZR 201/81
Bemessung des Unterhaltsbedarfs der Hinterbliebenen einer getöteten Ehefrau und …
Auszug aus BGH, 06.12.1983 - VI ZR 2/82
Hinsichtlich der Berechnung des nur gedachten Aufwandes für eine angestellte Ersatzkraft ("fiktive" Kosten) wird auf das nach Verkündung des angefochtenen Urteils ergangene Senatsurteil v. 8. Februar 1983 (VI ZR 201/81 = BGHZ 86, 372 = VersR 1983, 458) verwiesen, wonach grundsätzlich von der Netto-Vergütung auszugehen ist. - BGH, 26.02.1980 - VI ZR 2/79
Berücksichtigung steuerlicher Auswirkungen des Schadenfalls
Auszug aus BGH, 06.12.1983 - VI ZR 2/82
So werden nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beispielsweise unfallbedingte Steuerersparnisse dem Schädiger nur dann gutgebracht, wenn der Verwendungszweck der Steuervergünstigung solcher Entlastung nicht entgegensteht oder wenn die Steuervergünstigung nicht durch schadensbedingten Verlust einer anderen Steuervergünstigung wieder ausgeglichen wird (s. Senatsurt. v. 26. Februar 1980 - VI ZR 2/79 = VersR 1980, 529). - BGH, 08.06.1982 - VI ZR 288/79
Bemessung des Unterhaltsschadens
Auszug aus BGH, 06.12.1983 - VI ZR 2/82
Falls der Kläger, wie die Beklagten vortragen, die im Haushalt ausgefallene Arbeitskraft seiner verstorbenen Ehefrau durch Mitarbeit aus dem Kreis der Verwandtschaft ausgleicht, wird das Senatsurteil v. 8. Juni 1982 (VI ZR 288/79 = VersR 1982, 874) zu beachten sein.
- BGH, 25.04.2006 - VI ZR 114/05
Begriff des gesetzlich geschuldeten Unterhalts
Demgemäß genügt eine nur auf Vertrag beruhende Unterhaltspflicht nicht den Anforderungen, die § 844 Abs. 2 BGB an die Schadensersatzpflicht des Schädigers gegenüber mittelbar Geschädigten stellt (vgl. Senatsurteile vom 24. Juni 1969 - VI ZR 66/67 - VersR 1969, 998, 999; vom 6. Dezember 1983 - VI ZR 2/82 - VersR 1984, 189, 190;… OLG München VersR 1979, 1066 mit Nichtannahmebeschluss des BGH vom 10. Juli 1979 - VI ZR 228/78 - Küppersbusch, aaO, Rn. 323;… Soergel-Beater, aaO, § 844 Rn. 15). - OLG Bamberg, 27.11.2014 - 2 U 1/14
Keine Anwaltshaftung - keine Pflichtverletzung bei Unterhaltsberechnung
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. u. a. BGH NJW 1983, 2137 f; 1984, 977 f; 1989, 2117; 1990, 1038 f; 1994, 511; 1997, 2378; 2001, 3190 ff; 2002, 1711), der der Senat folgt, erfolgt eine Vorteilsanrechnung, wenn. - BGH, 22.11.1983 - VI ZR 22/82
Berücksichtigung von Zinsen bei der Bemessung der Schadensersatz-Unterhaltsrente …
Hierbei sind zugunsten der Erstklägerin auch die sog. "fixen Kosten" des Haushalts (die nach dem Tod des Ehemannes in unveränderter Höhe weiterbestehen) zu ermitteln und anteilig zu berücksichtigen (s. Senatsurteile vom 22. März 1983 - VI ZR 67/81 = VersR 1983, 726 und vom 6. Dezember 1983 - VI ZR 2/82, zur Veröffentlichung vorgesehen). - OLG Hamm, 06.02.1987 - 9 U 143/85
Anspruch auf Naturalunterhalt; Volljähriges Kind
Inwieweit ein Vorteil angerechnet werden muß, ist dabei nach den Grundsätzen von Treu und Glauben zu beantworten (BGH VersR 1979, 323; 1984, 189;… Geigel/Schlegelmilch, Der Haftpflichtprozess 19. Aufl. Kap. 9 Rdn. 3).